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RECHTS- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Lehrstuhl für Öffentliches Recht III – Prof. Dr. Eva Julia Lohse

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Umweltrecht 4_21

Umweltrechtliches Zusatzstudium für Studierende der Fakultät II

Das Zusatzstudium "Umweltrecht" hat das Ziel, den Studierenden der Fakultät für Biologie, Chemie, Geowissen-schaften sowie Ingenieurswissenschaften die juristsichen Grundlagen im Öffentlichen Recht und Verwaltungsrecht sowie speziell in den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege, Bodenschutz, Imissionsschutz, Gewässerschutz und Klimaschutz zu vermitteln.

Mit diesem Wissen ausgestattet, sollen die Absolventen und Absolventinnen in Berufspraxis und Forschung mit Juristen und Juristinnen kompetent kommunizieren und zur ganzheitlichen Lösung von Umweltproblemen beitragen können. Ein zentrales Anliegen ist es dabei, die juristische Methode und das juristische Fachwissen zu unterrichten. Das Zusatzstudium ist so angelegt, dass es innerhalb von zwei Semestern absolviert werden kann, wobei keine Pflicht besteht, es innerhalb eines Studienjahres zu absolvieren. Das Zusatzstudium kann nur solange studiert werden, solange das Hauptstudium noch nicht beendet ist. Wird das Hauptstudium vor Abschluss des Zusatzstudiums beendet, kann es mit Aufnahme eines neuen Hauptstudiums, insbesondere mit einem Masterstudium erneut aufgenommen werden, die schon absolvierten Prüfungen werden auf Antrag anerkannt.

Vorteile/ZieleEinklappen

Durch das umweltrechtliche Zusatzstudium werden juristische Kenntnisse vermittelt, die in Beruf und Forschungstätigkeit von hoher Relevanz sind. Die auf Studierende der Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften sowie Ingenieurswissenschaften ausgerichtete Ausbildung ermöglicht den Erwerb eines speziellen Zertifikats. Studierende werden befähigt, über umweltrechtliche Fragestellungen hinaus auch rechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen und an ganzheitlichen Lösungsvorschlägen mitwirken zu können. Ziel ist die Befähigung der Studierenden zu interdisziplinärer Forschung und zum interdisziplinären Austausch. Durch den Abschluss des umweltrechtlichen Zusatzstudiums kann nachgewiesen werden, dass die Studierenden die Fähigkeit besitzen, die rechtliche Einbettung naturwissenschaftlicher Fragen zu verstehen.

Das Zusatzstudium kann in die naturwissenschaftlichen Studiengänge integriert werden. Insbesondere kann der Studierende das Zertifikat selbstverantwortlich in sein Studium integrieren und das Zusatzstudium so individuell auf seine Bedürfnisse anpassen, da das Studium in jedem Wintersemester begonnen werden kann und es bis zum Ende des Hauptstudiums studiert werden kann.

Wir bieten:

Zusätzliche umweltrechtliche Kenntnisse im Rahmen einer integrierten Ausbildung

Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät ist am Campus angesiedelt. Das umweltrechtliche Lehrangebot muss nicht von außen „importiert“ werden, so stehen den Studierenden jederzeit Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.

Anerkennung durch Verleihung eines Zertifikats

Der erfolgreiche Abschluss des Zusatzstudiums wird mit einem von der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und von der Fakultät für Biologie, Chemie und Geowissenschaften ausgestelltem Zertifikat bescheinigt.

AktuellesEinklappen

Informationen für das WS 2023/24:

Für das Wintersemester 2023/24 bitte in diesen E-Learning Kurs einschreiben. Am 24.10.2023 findet eine Informationsveranstaltung statt, weitere Informationen finden Sie hier. Die Einführungsfolien finden Sie hier.

Vergangene Semester:

Für das Zusatzstudium im Umweltrecht ist für das Sommersemester 2019 eine Mailingliste mit dem Listennamen „ZUR2015“ eingerichtet. Über diese Liste werden Informationen das Zusatzstudium betreffend verteilt.

Das Ein- und Austragen in die Liste funktioniert wie folgt (s. Homepage IT-Servicezentrum Universität Bayreuth):

"Subskription"

Das Ein- und Austragen von Adressen in offene oder moderierte Listen erfolgt durch den Benutzer


Im eLearning-Kurs zum Zusatzstudium Umweltrecht für das Sommersemester 2023 wurde ein Fragenkatalog mit Klausurfragen zum Umweltrecht eingestellt.

Aufbau/PrüfungenEinklappen

1. Modulübersicht

Um das Zertifikat zu erwerben, müssen Prüfungsleistungen in folgenden Modulbereichen nachgewiesen werden:

NameArt der VeranstaltungLageSWSLP
Modulbereich I: Grundlagen des Öffentlichen Rechts
Öffentliches Recht für NichtjuristenVWS23
Vertiefung Öffentliches Recht für NichtjuristenVWS11
Propädeutische Übung zur Vorlesung Öffentliches Recht für NichtjuristenWS2,52
Modul II: Dogmatik des Umweltrechts
Umweltrecht IVWS23
Umweltrecht IIVSoSe23
Modul III: Wissenschaft und Praxis des Umweltrechts
Seminar UmweltrechtSSoSe24
PÜ UmweltrechtSoSe22
Modul IV: Prüfungsmodul
Übung im UmweltrechtÜSoSe26
Modul V: Wohlmodul



Wahlmodul 1:
Vertiefung Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozesssrecht
V

3
Wahlmodul 2:
Umweltstrafrecht
V

3
Wahlmodul 3:
Energierecht
V

3
Wahlmodul 4:
Produkt- und Technikrecht
V/S

3
Wahlmodul 5:
Fachplanungsrecht
V

3
Wahlmodul 6:
Praktische Anwendung im Verwaltungsrecht


3
Wahlmodul 7:
Stoffrecht
V/S

3
Wahlmodul 8:
Umwelt und Planung
V/S

3
Wahlmodul 9:
Umwelt und Technik
V/S

3

2. Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise

Prüfungsmodul

  • Lernziel ist es, das gesamte im Zusatzstudium gewonnene Wissen anhand von größeren Fällen bzw. an simulierten Fällen in der Praxis umzusetzen.
  • Der Prüfungsausschuss kann Voraussetzungen für die Teilnahme an der Übung im Umweltrecht bestimmen, insbesondere die Absolvierung einer angemessenen Anzahl von Modulprüfungen. Derzeit sind keine Voraussetzungen bestimmt.
  • Hier findet die Modulabschlussprüfung als Klausur statt (Abschlussprüfung).
  • Verantwortlicher Lehrstuhl: Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht der Technik, Umwelt und Information
AnmeldungEinklappen

Das Zusatzstudium setzt eine Anmeldung voraus. Seit dem WS 2016/17 muss die Anmeldung bei der Studierendenkanzlei erfolgen. Das Zusatzstudium wird vom System wie ein regulärer Studiengang behandelt.
Sollte es bei der Einschreibung Probleme geben, werden die Studierenden gebeten Frau Prof. Dr. Eva Julia Lohse darüber zu informieren.

Nach Aufgabe des Studiums ist die Studierende oder der Studierende zur Abmeldung verpflichtet.

​Kontakt/BeratungEinklappen

Ansprechpartner des Zusatzstudiums Umweltrecht sind:

Prof. Dr. Eva Julia Lohse an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Die Kontaktdaten finden Sie hier

Prof. Dr. Thomas Koellner.

Falls Sie an einem naturwissenschaftlichen Studium mit umweltrechtlicher Zusatzausbildung interessiert sind oder bereits in einem solchen Studiengang eingeschrieben sind, können Sie uns jederzeit mittels Email (umweltrecht@uni-bayreuth.deeva.lohse@uni-bayreuth.de, thomas.koellner@uni-bayreuth.de), telefonisch oder persönlich kontaktieren.

FAQEinklappen

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an dem Zusatzstudium teilnehmen zu können?

  • Voraussetzung für den Zugang zum umweltrechtlichen Zusatzstudium ist die Einschreibung in einem Studiengang, der von der Fakultät für Biologie, Chemie, Geowissenschaften  sowie Ingenieurswissenschaften angeboten wird. Andere Studiengänge der Universität Bayreuth können vom Prüfungsausschuss gleichgestellt werden.

Gibt es eine Zulassungsbeschränkung?

  • Es wird eine Einschreibefrist für das jeweilige Wintersemester geben, aber keine Zulassungsbeschränkung.

Kann man auch als Doktorand das Zusatzstudium studieren?

  • Doktoranden studieren keinen Studiengang mehr und können das Zusatzstudium nicht studieren.

Kann ich das Zusatzstudium auch nach Ende meines naturwissenschaftlichen Studiums oder nach einem Studienortswechsel abschließen?

  • Voraussetzung für das Erbringen von Prüfungsleistungen ist die Immatrikulation in einem naturwissenschaftlichen Studiengang an der Universität Bayreuth, das heißt nach einem Studienortswechsel können keine Prüfungen mehr erbracht werden. Außerdem muss das Zusatzstudium innerhalb des Hauptstudiums abgeschlossen werden, es kann also nach Beenden des Hauptstudiums nicht mehr absolviert werden. Es ist aber möglich, Prüfungsleistungen während eines früheren Studiengangs anrechnen zu lassen. Wer beispielsweise im Bachelorstudium das Zusatzstudium nicht beendet, kann es im Masterstudium erneut aufnehmen und sich die alten Leistungen anrechnen lassen.

Wie viele Modulabschlussprüfungen sind vorgesehen?

  • Es sind vier Modulprüfungen vorgesehen. Diese werden als Klausur oder mündliche Prüfungen angeboten Sie müssen alle mit mindestens vier Punkten bestanden werden. Jede Modulprüfung geht mit 15 % in die Abschlussnote ein.

Wann genau ist das Zusatzstudium beendet?

  • Das Studium endet mit Abmeldung, Erwerb des Zertifikats und mit Abschluss des Hauptstudiums. Das Zertifikat bekommt man aber erst ausgehändigt, wenn der naturwissenschaftliche Studiengang beendet ist.

Kann man das Zusatzstudium auch im Sommersemester aufnehmen?

  • Nein, eine Anmeldung ist nur zum Wintersemester möglich.

Kann ich mir Klausuren oder mündliche Prüfungen von anderen ausländischen oder inländischen Universitäten anrechnen lassen?

  • Die Anrechnung von Kompetenzen (Lernergebnissen) bestimmt sich nach Art. 63 Abs. 1 und 3 BayHschG. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss des umweltrechtlichen Zusatzstudiums im Einvernehmen mit der zuständigen Fachvertreterin oder dem zuständigen Fachvertreter. Die Einzelheiten sind in § 12 der Prüfungs- und Studienordnung geregelt.

Welche Art von Prüfungen muss ich bewältigen?

  • Die Vorlesungen werden meist mit einer Vorlesungsabschlussprüfung beendet, die aus einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung besteht. Die Form der Prüfung entscheidet der/die jeweilige Prüfer/in. Bei mündlichen Prüfungen soll die Prüfungsdauer je nach den Anforderungen der Lehrveranstaltung entsprechend zwischen 10 und 20 Minuten betragen, bei der Klausur zwischen 30 und 120 Minuten.
  • Bei dem Seminar ist eine Seminararbeit anzufertigen und in der Regel ein Vortrag zu halten.
  • Bei der Abschlussprüfung ist eine Klausur zwingend vorgeschrieben.

Kann ich zur Notenverbesserung Klausuren mehrmals schreiben?

Bei den Modulabschlussprüfungen ist die Wiederholung einer bestandenen Prüfung zulässig. Es kann die beste Note eingebracht werden.

Bei der Abschlussklausur ist die Wiederholung einer bestandenen Klausur nur im gleichen Semester möglich.

Ist die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen strikt einzuhalten?

  • Grundsätzlich ist keine Reihenfolge vorgegeben. Allerdings ist es sinnvoll, wenn zuerst die Grundlagen des Öffentlichen Rechts und die Grundlagen des Verwaltungsrechts besucht werden, dabei sollte parallel das Modul III (Umweltrecht I) besucht werden.

Gibt es bei zweimaligen Nichtbestehen einer Prüfung einen Drittversuch?

  • Solange das Hauptstudium läuft, kann man die Modulabschlussprüfungen versuchen. Pro Studienjahr wird mindestens eine Modulabschlussprüfung angeboten. Eine Wiederholung ist in der Regel erst im nächsten Jahr möglich. Eine Begrenzung der Wiederholungsmöglichkeiten selbst gibt es nicht. Der/die Prüfer/in kann bei der Wiederholung ggf. die Prüfungsart wechseln, also insbesondere statt einer Klausur eine mündliche Prüfung anbieten.
  • Der Prüfungsausschuss kann die Zahl der Wiederholungen begrenzen, derzeit bestehen keine Begrenzungen.

Kann ich während eines Urlaubssemesters Leistungsnachweise erbringen?

  • Während eines Urlaubssemesters können keine Leistungsnachweise erbracht werden.

Ab welchem Fachsemester kann man mit dem Zusatzstudium beginnen?

  • Das Studium kann zum Wintersemester begonnen werden, das Fachsemester ist dabei nicht entscheidend. Die Regelstudienzeit für das Zusatzstudium beträgt ein Jahr, es muss aber lediglich innerhalb der Studienzeit des Hauptstudiums absolviert werden.

Wirkt sich das Nichtbestehen des Zusatzstudiums auf das naturwissenschaftliche Studium aus?

  • Das Nichtbestehen des Zusatzstudiums hat keinerlei Auswirkungen auf den naturwissenschaftlichen Studiengang.

Bekommt man ein Zeugnis über die bestandenen Teile des Zusatzstudiums, wenn man es nicht beendet?

  • Über die Teilnahmen an den einzelnen Veranstaltungen und die Dokumentation entscheidet der/die für die Veranstaltung verantwortliche Dozent/in.

Ist es möglich eine Lehrveranstaltung, die in einem BA- oder MA-Studium als Wahlmodul und zugleich im Zusatzstudium Umweltrecht vorgesehen ist, einmal zu besuchen und in beiden Ordnungen zu berücksichtigen?

  • Nach Auskunft der Verwaltung ist die die doppelte Anerkennung eines Moduls sowohl im Zusatzstudium Umweltrecht als auch im Wahlpflichtbereich des Bachelor- oder Masterstudiengangs durchaus möglich; gleiches muss auch für einzelne Veranstaltungen gelten.
PrüfungsausschussEinklappen

Für das Zusatzstudium besteht ein Prüfungsausschuss, der für die in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Fragen zuständig ist.

Mitglieder des Prüfungsausschusses

  • Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff
  • Prof. Dr. Eva Lohse
  • Prof. Dr. Thomas Köllner
  • Prof. Dr. Heike Feldhaar
  • Prof. Dr.-Ing. Andreas Jess 

Stellvertreter

  • Prof. Dr. Michael Grünberger
  • Prof. Dr. Markus Möstl
  • Prof. Dr.-Ing. Christoph Helbig 
Achtung: Neue Prüfungs- und StudienordnungEinklappen

Achtung: Neue Prüfungs- und Studienordnung

  • Prüfungsordnung 04.06.2014 hier.
  • Hilfsmittelbekanntmachung hier.
  • Mitteilung über die Änderung der Prüfungsordnung hier.
  • Änderung Prüfungsordnung 2018-046 hier.
​Informationsveranstaltung Einklappen

Hier geht´s zum Poster der Infoveranstaltung am 25.10.2022 von 16:15-17:15 Uhr im S 64 .

ModulhandbuchEinklappen

Das Modulhandbuch finden Sie hier.

Sommersemester 2023Einklappen

Übersicht
Hier finden Sie den aktuellen Kurs auf eLearning


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Eva Lohse

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