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Ankündigung Seminar „Lebensraum Ostsee – umwelt-, völker- und wirtschaftsrechtliche Perspektiven“
02.07.2026
Im Wintersemester 2026/27 biete ich ein kleines Seminar zum Thema „Lebensraum Ostsee“ an.
Die Ostsee bildet als Binnenmeer mit einem sehr geringen Salzgehalt und Wasseraustausch ein einzigartiges Ökosystem, das gleichzeitig massiv von Verschmutzung und Klimawandel bedroht ist. Gleichzeitig verbinden die Anrainerstaaten seit vielen hunderten Jahren wirtschaftliche, kulturelle und rechtliche Beziehungen, aber auch Konflikte, die sich auch in besonderen Rechtstexten, wie den Ostseeverträge (1970, 1973) oder das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets, niederschlagen. Das Seminar möchte diese Perspektiven zusammenbringen und den Lebensraum Ostsee aus historischer, rechtsvergleichender, völker- und europarechtlicher, umweltrechtlicher und wirtschaftsrechtlicher Perspektive betrachten.
Themenbereiche und mögliche Themen sind:
I. Schutz des Ökosystems „Ostsee“
z.B. Meeresschutzgebiete, Off-Shore-Windparks, nachhaltige Fischerei unter der gemeinsamen Fischereipolitik der EU, UN-Hochseeschutzabkommen und Bodenschätze, Wiederherstellung von marinen Habitaten unter der EU-Wiederherstellungsverordnung, Meeresverschmutzung durch Schifffahrt, Umgang mit Kampfmitteln auf dem Meeresboden, Klimawandeladaptation, Schutz von Seevögeln, Küstenschutz, Nationalparks, besonderer völkerrechtlicher Schutz durch das Ostseeschutzübereinkommen, …
II. Krieg und Frieden in der Ostsee aus rechtlicher Sicht
z.B. Ostsee im Kalten Krieg, rechtliche Organisation von Manövern der NATO, Schutz der EU-Außengrenzen im Ostseeraum, Befahren von Schifffahrtsstraßen im Völkerrecht, insbes. Seerechtsübereinkommen, Verfassungsvergleich, …
III. Ostsee als Wirtschafts- und Kulturraum
z.B. Fischereirechte, Hanse als frühe zwischenstaatliche Organisation, erneuerbare Energien und Grüner Wasserstoff als Wirtschaftsfaktor, Freihäfen, WTO-/GATT, Handelsabkommen zwischen Anrainerstaaten, Minderheitenschutz/Minderheitensprachen, Transportwege (z.B. Fehmarn-Belt-Querung mit rechtlichen Problemen)
Zu allen Bereichen können auch eigene Themenvorschläge (auch zu ausländischen Rechtsordnungen oder konkreten Projekten) eingebracht werden.
Ablauf des Seminars:
1. (Verpflichtende) Vorbesprechung zu Themenstellung und organisatorischem Ablauf mit Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (mit Informationen zur zulässigen Nutzung von KI-Anwendungen) und Themenvergabe: Dienstag, 10.11.2026, 14:00 – 16:00 Uhr
2. Zwischentermin: Kurzvorstellung des Arbeitsprozesses/Austausch zu Schwierigkeiten und zum Einsatz von KI, Mittwoch, 18.11.2026, 10-13:00 Uhr
3. Seminarvorträge und Posterpräsentation: 1.12. ab 14:30 und 2.12. ganztägig (bitte beide Tage blocken)
4. Abgabe Seminararbeit: Mittwoch, 16.12.2026
- Bearbeitungszeitraum insgesamt 8 Wochen, d.h. Sie haben nach der Präsentation noch Gelegenheit, Feedback und Erkenntnisse aus der Seminarsitzung in Ihre schriftliche Seminararbeit einzuarbeiten.
- Betreuung während der Anfertigung der Seminararbeit und zur Vorbereitung der Posterpräsentation durch den Lehrstuhl
Die Seminarleistung kann als kleine Seminarleistung im Rahmen des § 7 SPO für den Studiengang „Staatsexamen“, für die LL.B.-Studiengänge (Recht und Wirtschaft, deutsch-spanisches Recht, deutsch-französisches Recht) sowie bei Anfertigung in englischer Sprache mit einem völker-, oder menschenrechtlichen oder rechtsvergleichenden Thema für das Zusatzstudium „International Legal Studies“ eingesetzt werden.
Bitte teilen Sie uns vorab mit, falls Sie das Seminar als Bachelorarbeit verfassen möchten oder falls die Seminararbeit doppelt verwertet werden soll. Doktorandinnen und Doktoranden können ebenfalls eine Arbeit zur Erreichung der Promotionsvoraussetzungen anfertigen.
Weiterhin können Studierende der Zusatzstudiengänge „Umweltrecht“ sowie „Nachhaltigkeit“ hier Seminarleistungen (Modul IV „Wissenschaft und Praxis des Umweltrechts) erbringen. Ebenfalls kann eine Seminarleistung im Studiengang „Master Geoökologie“ (rechts- und geowissenschaftliches Seminar) abgelegt werden.
Hinweis zu den schriftlichen Arbeiten: für Studierende eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs ist die schriftliche Ausarbeitung (30.000 Zeichen, juristische Zitierweise, Literaturverzeichnis) zwingend erforderlich als Teil des Leistungsnachweises (nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung). Für die Studierenden des Zusatzstudiums Umweltrecht kann mit der mündlichen Präsentation (+ Thesenpapier + Poster + kurze schriftliche Ausarbeitung im Umfang von ca. 10.000 Zeichen) eine halbe Seminarleistung (wissenschaftlicher Beitrag, 2,5 ECTS) oder zusammen mit einer umfassenden schriftlichen Ausarbeitung (30.000 Zeichen, juristische Zitierweise, Literaturverzeichnis) das volle Modul IV (5 ECTS) abgelegt werden. Für den Master Geoökologie gilt entsprechendes.
Anmeldung ab 23.07.2026 über cmlife.
Hier finden Sie die Ankündigung als pdf.