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Ankündigung: Female Fundamental Freedoms – Symposium der Forschungsstelle für fundamentale Rechte am 12.-14. November 2025
29.09.2025
Der Begriff fundamentale Rechte mag verschiedene Assoziationen auslösen: Grundgesetz, Menschenrechte oder gar Gedanken an eine Art vorpositive Garantie, die jeder Mensch kraft des Menschseins innehat.
Ein Themenbereich, der dabei immer wieder in das Zentrum der Aufmerksamkeit rückt, ist jener der Rechte der Frau. Natürlich oft aus positivem Anlass, wenn der Weg zur Gleichberechtigung ein Stück kürzer wird. Aber leider nicht nur. Zum einen, da selbst der rechtliche Status quo in unserer Welt nach wie vor für Männer und Frauen nicht immer und überall gleich ist, und zum anderen da Frauen in bestimmten Kontexten stärker benachteiligt oder zumindest mittelbarer Diskriminierung ausgesetzt werden. Völker- und verfassungsrechtliche Verbürgungen und Versprechungen stehen in Diskrepanz zu einfachgesetzlichen Ausgestaltungen und sozialer Wirklichkeit.
Deshalb möchte die Forschungsstelle für fundamentale Rechte an der Universität Bayreuth in Kooperation mit der Fakultätsfrauenbeauftragten das erste großes Symposium der Forschungsstelle der Frage nach fundamentalen Rechten der Frau aus rechtlicher, rechtstheoretischer, rechtsvergleichender und rechtssoziologischer Perspektive widmen. Ausgehend von der Prämisse, dass alle Menschen, auch jenseits der binären Einteilung in Frau und Mann, dieselben fundamentalen Rechte innehaben und ihnen jene Rechte zustehen, müssen wir jedoch anerkennen, dass aufgrund der Gesellschaftsstrukturen häufig und auch heute noch gerade Frauen vor besonderen Herausforderungen stehen, wenn es etwa um Gleichberechtigung im Beruf oder in der Ehe geht oder um reproduktive Selbstbestimmung.
Deshalb widmen wir unser Symposium zwei zentralen Themenaspekten, die in besonderem Maße die wieder zunehmend in Frage gestellten fundamentale Freiheiten von Frauen betreffen:
Erstens: Der Frage nach reproduktiver Freiheit, sexueller und geschlechtlicher Selbstbestimmung und dem nicht nur ethischen Konflikt mit möglichen fundamentalen Rechten ungeborenen Lebens.
Und
Zweitens: Der Frage nach fundamentaler Gleichheit in Familie und Beruf und insbesondere nach der Rolle des Staates, wenn es darum geht, weibliche Rechte und Freiheiten zu bewahren und gleichzeitig Sicherheit zu garantieren.
Für die rechts- und verfassungshistorische Perspektive wird dieses Symposium zudem durch eine Ausstellung begleitet: Die vom Deutschen Juristinnenbund (djb) konzipierte Wanderausstellung „100 Jahre Frauen in juristischen Berufen“ dokumentiert die Geschichte, Leistungen und Herausforderungen von Frauen in der Rechtswissenschaft seit der Öffnung der juristischen Berufe für Frauen im Jahr 1922 in der Weimarer Republik. Sie beleuchtet zentrale Meilensteine, porträtiert Pionierinnen und zeigt strukturelle Barrieren ebenso wie Fortschritte in der Gleichstellung. Die Ausstellung macht sichtbar, wie Frauen das Recht über mehr als 100 Jahre in Deutschland mitgestaltet und geprägt haben – ein Thema, das auch im Zentrum unserer Konferenz steht. Sie ergänzt das wissenschaftliche Programm durch eine anschauliche, historisch fundierte Perspektive und bietet Teilnehmer*innen einen niedrigschwelligen Zugang zu einem gesellschaftlich hochrelevanten Thema.
Hier finden Sie den Flyer, das Plakat und das Programm zum Symposium. Die Anmeldung erfolgt per eMail an Frau Josephine Astfalk (Josephine.Astfalk@uni-bayreuth.de). Bitte geben Sie bei der Anmeldung ihren vollständigen Namen und ihre Institution an.