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Ankündigung Rechts- und geowissenschaftliches Seminar – Resilienz im europäischen und deutschen Wasserrecht
22.07.2025
Im Wintersemester 2025/26 bieten Prof. Dr. Eva Julia Lohse (Lehrstuhl für Öffentliches Recht III) und Dr. Luisa Hopp (Lehrstuhl für Hydrologie) ein interdisziplinäres umweltrechtliches Seminar zu den rechtlichen und geowissenschaftlichen Aspekten der Resilienz des Wasserhaushaltes an. Durch den Klimawandel gerät der Wasserhaushalt zunehmend in Bedrängnis – Trockenheit, absinkende Grundwasserspiegel, aber auch Starkregenereignisse und Hochwasser treten gehäuft auf. Die Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten bis 2015 (ausnahmsweise bis 2027, sog. 3. Bewirtschaftungszyklus) alle Gewässer in einen guten ökologischen, guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustand zu bringen. Auch weitere europäische Rechtsakte, wie die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie oder die Wiederherstellungsverordnung, beschäftigen sich in Teilen mit Fragen der Resilienz von Flüssen, Seen, Grundwasser und Mooren und mit dem Wasserrückhalt in der Landschaft. Wir wollen uns gemeinsam der Umsetzung der europäischen Rechtsakte und v.a. ihrer Implementation aus rechtlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht aus der Perspektive der Resilienz nähern.
Die Seminararbeiten werden u.a. folgende Fragen behandeln – Sie können je nach Interesse und Studienfach den Fokus stärker auf die rechtliche oder die naturwissenschaftliche Komponente legen, Themen können entsprechend auch doppelt vergeben werden:
- Was bedeutet „guter Zustand“ von Gewässern und wie wird dieser überwacht? Ist hier zwischen verschiedenen Gewässerarten zu differenzieren? Nach welchen Parametern wird der Zustand von Gewässern beurteilt?
- Was beinhaltet das Kostendeckungsprinzip, das Verursacherprinzip und der sog. „integrierte Ansatz“?
- Was sind Wassernutzungen und Wasserdienstleistungen und welchen ökologischen und rechtlichen Kriterien unterliegen diese?
- Wie lassen sich die Prinzipien mit anderen Bereichen des Umweltschutzes, z.B. des Agrarumweltrechts, des Immissionsschutzrechts oder des Chemikalienrechts, vereinbaren?
- Welche Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit fordert die WRRL?
- Welche Klagemöglichkeiten bestehen?
- Was sind Wasserwirtschaftspläne/River Basin Management Plans und wie können diese zu einer nachhaltigen Wassernutzung beitragen?
- Wie lässt sich im deutschen Recht die Steigerung von Resilienz ermöglichen? Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedervernässung von Mooren, für Schwammstädte oder für Maßnahmen des Wasserrückhalts in der Landschaft?
- Wie wirken in diesem Bereich „Wiederherstellungspläne“ der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung?
- Wie lassen sich Hochwasserrisikomanagement und Hochwasserschutz im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie, u.a. des Verschlechterungsverbots, verwirklichen?
Das Seminar ist als Seminarleistung im Rahmen des rechtswissenschaftlichen Studiums (Staatsexamen), im Rahmen des LLB „Recht und Wirtschaft“ sowie als Bachelorarbeit im deutsch-französischen LLB einsetzbar. Weiterhin können Studierende der Zusatzstudiengänge „Umweltrecht“ sowie „Nachhaltigkeit“ hier Seminarleistungen (Modul IV „Wissenschaft und Praxis des Umweltrechts) erbringen. Einzelne Themen werden außerdem im Rahmen der Oberseminararbeit des Schwerpunktbereichs VIII (Wahlsegment Umweltrecht) vergeben.
Das Seminar teilt sich in folgende drei Blöcke auf:
- verpflichtende Vorbesprechung mit Einführung in das (rechts-)wissenschaftliche Arbeiten (wissenschaftliches Arbeiten, Formalien, Überblick über die Themen) sowie Themenvergabe am Mittwoch, 15.10. um 10:00 Uhr. In diesem Rahmen können auch eigene Themenvorschläge zum Oberthema gemacht werden.
- Bearbeitungszeitraum für die mündlichen Präsentationen bis 19.11. (Abgabe Präsentationen und Thesenblätter)
- Mündliche Präsentationen (voraussichtlich) am 26.11. und 3.12. Die Teilnahme an beiden Tagen mit einem (Poster-)Vortrag ist für alle verpflichtend.
- Abgabe schriftliche Ausarbeitungen (Seminararbeiten) bis 17.12.
Hinweis zu den schriftlichen Arbeiten: für Studierende eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs ist die schriftliche Ausarbeitung zwingend erforderlich als Teil des Leistungsnachweises. Für die Studierenden des Zusatzstudiums (nach neuer Prüfungsordnung) kann mit der mündlichen Präsentation (+ Thesenpapier + Poster) eine halbe Seminarleistung (wissenschaftlicher Beitrag, 2,5 ECTS) oder zusammen mit einer schriftlichen Ausarbeitung das volle Modul IV (5 ECTS) abgelegt werden.
Bitte melden Sie sich bei Interesse über cmlife ab 24.07.2025 an.