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Ankündigung Kleines Seminar im Wintersemester 2025/2026
27.06.2025
Kleines Seminar: Female Fundamental Freedoms
– Begleitseminar zum Symposium der Forschungsstelle für fundamentale Rechte
am 13. und 14. November 2025
Im Wintersemester 2025/26 biete ich ein kleines Seminar zum Thema „Female Fundamental Freedoms“ an. Das Seminar soll die Tagung der Forschungsstelle für fundamentale Rechte begleiten und mit einer Posterpräsentation Ihrer Arbeiten am 12.11. eröffnen. Sie sind außerdem zur Teilnahme am Symposium herzlich eingeladen.
Ablauf:
- Vorbesprechung zu Themenstellung und organisatorischem Ablauf am 24.07., 12:30 Uhr (mit Informationen zur zulässigen Nutzung von KI-Anwendungen)
- Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten am 06.10.2025, 10:00 Uhr (Teilnahme verpflichtend)
- Themenvergabe im Rahmen der Vorbesprechung am 06.10. und Bearbeitungsbeginn
- Posterpräsentation am 12.11. von 8:30 – ca. 14:00 Uhr
- Bearbeitungszeitraum 8 Wochen (bis 01.12.2025), d.h. Sie haben nach der Präsentation noch Gelegenheit, Feedback und Erkenntnisse aus der Tagung in Ihre schriftliche Seminararbeit einzuarbeiten.
- Betreuung während der Anfertigung der Seminararbeit und zur Vorbereitung der Posterpräsentation durch den Lehrstuhl
Die Seminarleistung kann als kleine Seminarleistung im Rahmen des § 7 SPO für den Studiengang „Staatsexamen“ sowie für die LL.B.-Studiengänge (Recht und Wirtschaft, deutsch-spanisches Recht, deutsch-französisches Recht) eingesetzt werden. Bitte teilen Sie uns vorab mit, falls Sie das Seminar als Bachelorarbeit verfassen möchten.
Zum Inhalt des Seminars:
Der Begriff fundamentale Rechte mag verschiedene Assoziationen auslösen: Grundgesetz, Menschenrechte oder gar Gedanken an eine Art vorpositive Garantie, die jeder Mensch kraft des Menschseins innehat. Ein Themenbereich, der dabei immer wieder in das Zentrum der Aufmerksamkeit rückt, ist jener der Rechte der Frau. Natürlich oft aus positivem Anlass, wenn der Weg zur Gleichberechtigung dank des Rechts oder der Rechtsprechung ein Stück kürzer wird. Aber leider nicht nur. Zum einen, da selbst der rechtliche Status quo in unserer Welt nach wie vor für Männer und Frauen nicht immer und überall gleich ist, und zum anderen da Frauen in bestimmten rechtlichen Kontexten immer noch stärker benachteiligt oder zumindest mittelbarer Diskriminierung ausgesetzt werden. Völker- und verfassungsrechtliche Verbürgungen und
Versprechungen stehen in Diskrepanz zu einfachgesetzlichen Ausgestaltungen und sozialer Wirklichkeit. Die bereits erkämpften und in vielen Rechtsordnungen anerkannten Rechte geraten außerdem zunehmend unter Druck reaktionärer oder autoritärer politischer Kräfte.
Deshalb möchte die Forschungsstelle für Fundamentale Rechte an der Universität Bayreuth in Kooperation mit dem Deutschen Juristinnenbund und der Fakultätsfrauenbeauftragten das erste großes Symposium der Forschungsstelle der Frage nach fundamentalen Rechten der Frau aus rechtlicher, rechtstheoretischer, rechtsvergleichender und rechtssoziologischer Perspektive widmen. Ausgehend von der Prämisse, dass allen Menschen, auch jenseits der binären Einteilung in Frau und Mann, dieselben fundamentalen Rechte innehaben und ihnen jene Rechte zustehen, müssen wir jedoch anerkennen, dass aufgrund der Gesellschaftsstrukturen häufig und auch heute noch gerade Frauen vor besonderen Herausforderungen stehen, wenn es etwa um Gleichberechtigung im Beruf oder in der Ehe geht oder um reproduktive Selbstbestimmung. Für die rechts- und verfassungshistorische Perspektive wird dieses Symposium zudem durch eine Ausstellung begleitet werden: Die vom Deutschen Juristinnenbund (djb) konzipierte Wanderausstellung „100 Jahre Frauen in juristischen Berufen“ dokumentiert die Geschichte, Leistungen und Herausforderungen von Frauen in der Rechtswissenschaft seit der Öffnung der juristischen Berufe für Frauen im Jahr 1922 in der Weimarer Republik. Sie beleuchtet zentrale Meilensteine, porträtiert Pionierinnen und zeigt strukturelle Barrieren ebenso wie Fortschritte in der Gleichstellung. Die Ausstellung macht sichtbar, wie Frauen das Recht über mehr als 100 Jahre in Deutschland mitgestaltet und geprägt haben – ein Thema, das auch im Zentrum unserer Konferenz steht.
Mögliche Themenbereiche für das Seminar sind:
1. Historische Betrachtungen der rechtlichen Gleichstellung der Frau, auch anhand einzelner Lebenswege früher Juristinnen und ihres (wissenschaftlichen) Lebenswerks, z.B. Magdalene Schoch, Marie Juchaz oder der „Mütter des Grundgesetzes“ (Helene Weber, Elisabeth Selbert, Frieda Nadig und Helene Wessel).
2. Reproduktive Freiheiten und Mutterschaft aus grund-/menschenrechtlicher, rechtsphilosophischer und/oder rechtssoziologischer Perspektive (Liberalisierung des Abtreibungsrechts, Regenbogenfamilien, künstliche Befruchtung und Leihmutterschaften, grundrechtliche Vorgaben für die Elternschaft und das Sorgerecht, Schutz der Mutter aus Art. 6 IV GG)
3. Geschlecht, Sexualität und Recht (Gleichberechtigung- und Gleichstellung im Rahmen von Art. 3 Abs. 2 GG, Wehrpflicht, Geschlechtseintrag/Selbstbestimmungsgesetz, Prostitutionsgesetz, Bekleidungsvorschriften im beruflichen Kontext und im öffentlichen Raum („Kopftuch“), LGBTQ*, Paritätsvorschriften für Parlamente/in der Politik)
4. Klimawandel, Migration und Rechte der Frau (u.a. aus einer menschenrechtlichen Perspektive)
5. Rechtstheoretische und/oder rechtssoziologische Analysen von Texten aus dem Bereich der critical legal studies und der gender legal studies.
Die Themen können – wahlweise – aus Sicht des Grundgesetzes, der EMRK/Völkerrecht oder des Unionsrechts oder auch rechtsvergleichend behandelt werden. Sie rücken entweder wichtige höchstgerichtliche Entscheidungen (z.B. des BVerfG), Reformen im einfachen Recht (z.B. StGB) oder ausgewählte historische/wissenschaftliche Quellen in den Mittelpunkt.
Eigene Themenvorschläge dürfen ebenfalls eingebracht werden. Anregungen finden sich möglicherweise in folgenden Büchern:
- - Kritische Justiz (Hrsg.), Streitbare Jurist*innen, 2016
- - Susanne Baer, Rechtssoziologie, 5. Aufl. 2025 (oder Vorauflagen), § 4 V
- - Pollmann/Lohmann, Menschenrechte, 2012, Beiträge von Holzleitner (S. 338 ff.), Baer (S. 261 ff.), Gothe (S. 307 ff.) und Wyttenbach (S. 282 ff.)
In diesem Fall bitte vorab mit dem Lehrstuhl (eva.lohse@uni-bayreuth.de) Kontakt aufnehmen.
Voranmeldung ab 30.7. über cmlife. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 begrenzt.
Organisatorische Fragen gerne an oer3@uni-bayreuth.de
Hier finden Sie Ankündigung als pdf.