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Informationen zur Änderung der Prüfungsordnung im Zusatzstudium Umweltrecht
06.02.2025
Liebe Studierende im Zusatzstudium,
wie viele von Ihnen bereits festgestellt haben, sind aufgrund der Neufassung der Prüfungsordnung derzeit Ihre bisher erbrachten Leistungen nicht verknüpft bzw. zugeordnet. An der Verknüpfung der Lehrveranstaltungen nach der neuen PO wird gerade gearbeitet.
Sie haben grundsätzlich zwei Optionen:
1) Fortsetzung des Zusatzstudiums nach der neuen Prüfungsordnung. Alle bisher erreichten Leistungen werden angerechnet und zwar wie unten erklärt. Die Fortsetzung (bzw. „Überführung“) erfolgt automatisch, wenn Sie nicht Option 2 wählen.
2) Sie können der Überführung in die neue Prüfungsordnung bis Ende März (Ende des Wintersemesters) gegenüber dem zuständigen Prüfungsamt widersprechen. Dann bleiben Sie in der alten Prüfungsordnung. Diese Variante empfiehlt sich nur, wenn Sie bereits alle oder einen Großteil der Leistungen (insbesondere die Übung im Umweltrecht sowie das Modul „Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen“, die sich durch die neue Prüfungsordnung verändert haben) erbracht haben und Ihnen z.B. nur noch ein Wahlmodul oder die Seminarleistung fehlt oder Sie dieses Semester ihr Zertifikat erhalten möchten. Sie empfiehlt sich nicht, wenn Sie die Übung im Umweltrecht nicht bestanden haben, da diese nicht mehr als Lehrveranstaltung angeboten wird. In Fall eines Widerspruchs ist keine Anerkennung bereits erbrachter Leistungen erforderlich, allerdings können evtl. noch fehlende Leistungen nur nach der alten PO abgelegt werden.
Zur Anerkennung (wir arbeiten gerade daran, dass die nachfolgenden Leistungen vom Prüfungsamt automatisch anerkannt werden und sie deshalb keine gesonderten Anträge stellen müssen):
- Modul 1 (neu): Anrechnung der nach alter PO abgelegten Klausur(en) zu Modul 1 (Einführung und Vertiefung ÖffR für NJur)
- Modul 2 (neu): Anrechnung der nach alter PO abgelegten Klausur zu UmwR 1 und 2 (einmalig ist in diesem WS noch eine Nachholklausur hierzu möglich für diejenigen, die die Übung im UmwR bestanden haben, denen aber noch UmwR fehlt, bitte in diesem Fall Herrn Krönke ansprechen)
- Modul 3 (neu): Anrechnung der nach alter PO abgelegten Klausur in der Übung für Umweltrecht (bei mehreren Meistbegünstigung).
- Modul 4 (neu): Anrechnung der Seminarleistungen (i.d.R. mit 5 ECTS, außer es war nach alter PO auch schon eine Leistung, die nur 3 ECTS erbracht hat. Hier wird vermutlich keine pauschale Anrechnung möglich sein, da individuell geschaut werden muss mit wie viel ECTS angerechnet werden kann.)
- Modul 5: bei allen, die gleichgeblieben sind, pauschale Anrechnung. Dort, wo bisher auch schon eine individuelle Anrechnung erforderlich war, wie gehabt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass es noch ein paar Wochen dauern wird, bis alles in cmlife korrekt abgebildet wird. In dringenden Fällen (z.B. weil Sie das Zertifikat für Bewerbungen benötigen), nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf, damit wir eine passende Lösung finden.
Prof. Dr. Eva Julia Lohse, LLM (Kent)