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Ankündigung Oberseminar - auch als Kleines Seminar belegbar
24.01.2025
Oberseminar Öffentliches Wirtschaftsrecht und Umweltrecht: „Klimawandelmitigation durch erneuerbare Energien und CO2-Speicherung“
Um das 1,5°-, oder wenigstens das 2°C Ziel erreichen zu können, ist eine erhebliche Reduzierung der in die Atmosphäre gelangenden Treibhausgase, insbesondere CO2, erforderlich. Eine politische und technische Strategie, die u.a. von der Europäischen Union und verstärkt der Bundesrepublik Deutschland verfolgt wurde und wird, ist die Förderung erneuerbarer Energien. Allerdings ist der Einsatz verschiedener Arten (Windparks, Offshore-Windparks, Wasser- und Gezeitenkraftwerke, Solarenergie, Geothermie) aus der Sicht des Umwelt- und Naturschutzes und des „hergebrachten“ Umweltrechts nicht neutral – vielmehr hat der Bau und Betrieb Einfluss auf Gewässerqualität, nachhaltige Flächenbewirtschaftung, Artenschutz, Lärmschutz etc. Eine andere Möglichkeit ist die Förderung von sog. CO2-Senken, also natürlichen (oder menschengemachten) Gebieten, die sehr viel CO2 speichern. Begriffe wie „blue carbon“, d.h. Meeresgebiete mit diesem Speicherpotential, Schutz von Mooren und Sümpfen und die Erhaltung von klimaresistenten Wäldern sind einige der Ansatzpunkte. Diese sind ergänzend oder möglicherweise in Zukunft auch vorrangig als nachhaltigere und die Natur und Umwelt besser schützenden Maßnahmen rechtlich in Europa bisher wenig verankert. Sie benötigen eine Stärkung von rechtlichen Schutzmaßnahmen, um diese natürlichen CO2-Senken zu erhalten oder wiederherzustellen. Das Seminar wird sich mit den unterschiedlichen rechtlichen Ansatzpunkten, ihren Realisierungsmöglichkeiten und rechtlichen Schwierigkeiten auseinandersetzen und dabei die neuesten Entwicklungen auf EU-Ebene mit der Wiederherstellungsverordnung und der verstärkten Förderung von CO2-Speicherung oder sogar Neutralisierung (https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2024/02/20/climate-action-council-and-parliament-agree-to-establish-an-eu-carbon-removals-certification-framework/) einbeziehen. Insbesondere soll auch untersucht werden, inwieweit die beiden Strategien nebeneinander verwirklicht werden können oder ob es letztlich eine politische und idealerweise natur- und ingenieurwissenschaftlich begründete Entscheidung ist, welche Maßnahmen und Instrumente bevorzugt werden. Dies ist auch eine globale Frage der Klimagerechtigkeit, da manche Gegenden der Erde deutlich mehr Kapazitäten für CO2-Speicherung haben als andere und deshalb möglicherweise transnationale Schutzmechanismen eingreifen müssten (https://www.mckinsey.com/capabilities/sustainability/our-insights/blue-carbon-the-potential-of-coastal-and-oceanic-climate-action).
As far as I can see, “blue carbon” needs restorative and protective measures, whereas renewable energies (although better than fossil energies) might interfere with coastal and fluvial environments and might destroy potential to store CO2. This also applies to another form of renewable energy, off-shore windparks.
In the end, those “sustainable energies” might contradict other ways to reach climate neutrality. Therefore, legal frameworks for climate change law should incorporate mechanism to balance these two elements of climate change mitigation. It also raises the global question, whether we need mechanisms in international law that respond to the question that only some coastal areas are apt to contribute in large amounts to “blue carbon” and, even though the CO2 reduction by those coastal areas, might even exceed the emissions of the respective states, the whole planet might profit. So, there might be a need for a trading system/certificates as well as a solution on bearing the costs for conserving and restoring those coastal areas.
Es werden Themen in folgenden Themenbereichen vergeben werden:
- Zertifikatehandel
- Offshore-Windparks und rechtlicher Schutz der Meere
- Zulassung von Windparks und Verhältnis zum BNatSchG
- rechtliche Voraussetzungen für die Förderung natürlicher CO2-Speicher
- EU-Wiederherstellungsverordnung und neue Ansätze zum Klimaschutz
- Klimaschutz durch Planungsrecht (Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien)
- Errichtung von Solaranlagen und das Verhältnis zu Baurecht/Denkmalschutz
- Schutz von Mooren als CO2-Senken
- Schutz von Wäldern als CO2-Speicher
- Schutz von aquatischen und maritimen Lebensräumen als CO2-Senken
- Klimaschutz und Biodiversität
- Kostenverteilung und Klimahaftungsrecht
Das Seminar richtet sich vornehmlich an Studierende des SPB VIII, die in diesem Rahmen eine Oberseminararbeit anfertigen. Die Themenvergabe erfolgt am Montag, 10.02.2025 ab 8:00 Uhr durch Anruf/Vorsprache im Sekretariat. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Wochen und endet damit am Montag, 24.03.2025.
Die Formalien entnehmen Sie bitte der SPO. Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten und zu den Zitierregeln werden rechtzeitig über den e-learning-Kurs bekanntgegeben. Hier erfolgt auch die elektronische Abgabe. Bei formalen und technischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen des Lehrstuhls.
Die verpflichtenden mündlichen Vorträge werden am 01.07.2025 (nachmittags) und 02.07.2025 (ganztägig) stattfinden. Bitte halten Sie sich den Termin bereits jetzt frei.
Es ist darüber hinaus bis zu einer Höchstteilnehmerzahl von insgesamt 12 Teilnehmenden möglich, das Seminar als kleines Seminar im Rahmen des Studiengangs Staatsexamen sowie als Seminar im Rahmen des LL.B. Recht und Wirtschaft zu belegen oder eine Seminarleistung im Rahmen des Zusatzstudiums Umweltrecht (Modul IV) abzulegen. Wenn Sie hieran Interesse haben, kontaktieren Sie mich bitte direkt unter eva.lohse@uni-bayreuth.de zur Besprechung eines möglichen Themas und individuellem Bearbeitungszeitraum von ebenfalls 6 Wochen ab Ausgabe nach dem 10.02.2025.
Hier finden Sie die Ankündigung als pdf.