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RECHTS- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Lehrstuhl für Öffentliches Recht III – Prof. Dr. Eva Julia Lohse

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Ankündigung eines Rechts- und geowissenschaftlichen Seminars – Fragen und Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Implementation der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

19.07.2023

Im Wintersemester 2023/24 bieten Prof. Dr. Eva Julia Lohse (Lehrstuhl für Öffentliches Recht III) und Dr. Luisa Hopp (Lehrstuhl für Hydrologie) ein interdisziplinäres umweltrechtliches Seminar zu den rechtlichen und geowissenschaftlichen Aspekten der Wasserrahmenrichtlinie an. Die Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten bis 2015 (ausnahmsweise bis 2027, sog. 3. Bewirtschaftungszyklus) alle Gewässer in einen guten ökologischen, guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustand zu bringen. Um diese Ziele zu erreichen, werden verschiedene Rechtsprinzipien vorgeschrieben, u.a. ein Verschlechterungsverbot, ein Verbesserungsgebot und die Einrichtung von Flussgebietsgemeinschaften. Wir wollen uns gemeinsam der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und v.a. ihrer Implementation aus rechtlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht nähern. Die Seminararbeiten werden u.a. folgende Fragen behandeln:
   

  • Was bedeutet „guter Zustand“ von Gewässern und wie wird dieser überwacht? Ist hier zwischen verschiedenen Gewässerarten zu differenzieren? Nach welchen Parametern wird der Zustand von Gewässern beurteilt?
  • Was beinhaltet das Kostendeckungsprinzip, das Verursacherprinzip und der sog. „integrierte Ansatz“?
  • Was sind Wassernutzungen und Wasserdienstleistungen und welchen ökologischen und rechtlichen Kriterien unterliegen diese?
  • Wie lassen sich die Prinzipien mit anderen Bereichen des Umweltschutzes, z.B. des Agrarumweltrechts, des Immissionsschutzrechts oder des Chemikalienrechts, vereinbaren?
  • Welche Möglichkeiten der Beteiligung der Öffentlichkeit fordert die WRRL?
  • Welche Klagemöglichkeiten bestehen?
  • Was sind Wasserwirtschaftspläne/River Basin Management Plans und wie können diese zu einer nachhaltigen Wassernutzung beitragen?
  • Wie ist der derzeitige Stand der Zielerreichung? Was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn Deutschland die vorgegebenen Ziele verfehlt?

Das Seminar ist als Seminarleistung im Rahmen des rechtswissenschaftlichen Studiums (Staatsexamen), im Rahmen des LLB „Recht und Wirtschaft“ sowie als Bachelorarbeit im deutsch-französischen LLB einsetzbar. Weiterhin können Studierende der Zusatzstudiengänge „Umweltrecht“ sowie „Nachhaltigkeit“ hier Seminarleistungen (Modul IV „Wissenschaft und Praxis des Umweltrechts) erbringen.

Die individuelle Bearbeitungszeit für die schriftliche Seminararbeit beträgt 6 Wochen ab Ausgabe des Themas. Die Themenvergabe erfolgt ab 9.10.2023 nach individueller Absprache, letztmöglicher Beginn ist der 24.11. (Abgabe am 5.1.2024). Das Seminar findet teilverblockt an folgenden Terminen statt: Di, 9.1., Di, 16.1., Di, 23.1., Di 30.1., jeweils 14.00-16.00 Uhr. Die Teilnahme hieran mit einem (Poster-)Vortrag ist für alle verpflichtend.

Am 9.10.2023 um 10:00 Uhr findet ebenfalls eine verpflichtende Vorbesprechung für alle Teilnehmenden (wissenschaftliches Arbeiten, Formalien, Überblick über die Themen) statt. In diesem Rahmen können auch eigene Themenvorschläge zum Oberthema gemacht werden.

Bitte melden Sie sich bei Interesse ab dem 24.07.2023 über cmlife an.

Hier finden Sie Ankündigung als pdf.

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