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RECHTS- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Lehrstuhl für Öffentliches Recht III – Prof. Dr. Eva Julia Lohse

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Vergabe der Mittel aus dem Fakultätsfrauenpreis – Call for Applications für innovative Gleichstellungsprojekte an der Fakultät III

03.05.2023

Die Fakultät III möchte aus den Mitteln des Fakultätsfrauenpreises kreative und innovative Projekte fördern, die sich rechts- und/oder wirtschaftswissenschaftlich mit Fragen der Gleichstellung in akademischen Karrieren und/oder der Wissenschaft beschäftigen. Im Mittelpunkt steht dabei die Lehr- oder Transferleistung: Ziel des Projektes muss es sein, das Thema für Dritte zu erschließen und Studierende aktiv einzubeziehen.

Was wird gefördert?
  

  • Innovative Forschungs- oder Lehrprojekte mit Gleichstellungsbezug (Gender, Diversity, Intersektionalität, etc.)
  • Das Projekt muss folgende Kriterien erfüllen:
    •  Das Projekt muss das Thema der universitären (oder auch breiteren) Öffentlichkeit erschließen, vorstellen oder
      darstellen (z.B. Workshop, Vortrag, Ausstellung, Poster, Podcast, Video, Lehrmaterialien, etc.)
    • Das Projekt erprobt konkrete Angebote für eine konkrete Zielgruppe (z.B. Get-together, Peer-Meetings), die
      wissenschaftlich begleitet werden.
    • Studierende werden aktiv in das Projekt einbezogen.

Wer wird gefördert?
  

  • Gruppe von max. 5 Antragsteller*innen (m/w/d) mit Bezug zur Fakultät III von Studierenden bis zur professoralen Ebene;
    bei Wissenschaft-Praxis-Kooperationen können einzelne Mitglieder der Gruppe auch fakultätsextern sein (z.B. Richterin, Wirtschaftsprüfer, Gast aus einer anderen Universität, Fakultät, Forschungseinrichtung)
  • Eine interdisziplinäre Mischung ist nicht zwingend, aber vorzugswürdig, ebenso wie eine Mischung verschiedener Qualifikationsstufen. Es sind auch rein studentische Projekte möglich.
  • Gefördert werden sollen Gruppen, die durch ihr Projekt einen wissenschaftlichen oder didaktischen Mehrwert für die Fakultät III im Bereich von Diversity und Gleichstellung schaffen.

Wie wird gefördert?
  

  • Sachmittelpauschale nach Finanzierungsplan, max. 1000 Euro pro Projekt
  • Verpflegung, Übernachtung, Fahrtkosten nach BayReisekostenG, soweit für die Durchführung erforderlich
  • Grundsätzlich kein Druckkostenzuschuss oder publication fees (Ausnahme können z.B. Publikationsprojekte sein, die Studierende aktiv einbinden)
  • Für externe Vorträge, Workshopleitung etc. max. 400 Euro Sachaufwandspauschale

Wichtig für eine Förderung ist, dass das Projekt nicht über ein anderes Programm abgedeckt werden kann (z.B. Finanzierung einer studentischen Hilfskraft aus Gleichstellungsmitteln). Die Förderung von Einzelpersonen oder Projekten, die allein der wissenschaftlichen Qualifikation, einer Abschlussarbeit oder eines wissenschaftlichen Einzelprojekts dienen, ist nicht möglich. Es handelt sich auch nicht um einen Härtefallfond.

Antragstellung: Projektbeschreibung (3-5 Seiten) einschließlich Finanzierungsplan und Erläuterung des wissenschaftlichen/didaktischen Mehrwerts für die Fakultät und Nennung einer Ansprechperson per Email an
oer3@uni-bayreuth.de.

Antragsfrist: wir nehmen Bewerbungen bis zum 15.06.2023 entgegen. Sollten nicht alle Mittel in der ersten Runde vergeben werden, behalten wir uns eine erneute Ausschreibungsrunde bis 15.09.2023 vor.

Wir sind gespannt auf Ihre Ideen!

Die Fakultätsfrauenbeauftragten der Fakultät III

Prof. Dr. Eva Julia Lohse                Prof. Dr. Klaus Schäfer                   Prof. Dr. Nicola Bilstein

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