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RECHTS- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Lehrstuhl für Öffentliches Recht III – Prof. Dr. Eva Julia Lohse

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Seminar „Grundrechtsschutz in Europa – rechtsvergleichende Aspekte“

25.01.2023

Im Sommersemester 2023 biete ich in Kooperation mit dem Institut für Verfassungsrecht der Universität Prag ein Seminar zu Fragen des Grundrechtsschutzes in Europa an.

Wir wollen uns dabei 3 Themenbereichen nähern – aus deutscher und tschechischer Perspektive: der Funktionsweise des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union, materiellen Grundrechtsgehalten im Grundgesetz, in der tschechischen Grundrechtecharta und der Grundrechtecharta der EU, und der Vergleich mit den Gewährleistungen der EMRK.

Zum Ablauf: Das Seminar greift die schöne tschechische Tradition eines Wanderseminars in Form einer dreitägigen Seminarfahrt (voraussichtlich) vom 20.09. bis 22.09.2023 auf – d.h. neben den Vorträgen (in wahlweise deutscher oder englischer Sprache) werden wir auf Wanderungen und am Lagerfeuer im tschechischen Riesengebirge ins Gespräch kommen. Außerdem finden (ohne die tschechischen Studierenden) während des Sommersemesters an folgenden Tagen Seminarsitzungen in Bayreuth statt:

13.02.2023, 12.00 Uhr: Vorbesprechung und Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten

25./26.04.2023: zwei halbe Seminartage – Vorträge zu den Oberseminararbeiten im SPB XI (Recht der EMRK)

Tschechischkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung werden voraussichtlich von der Bayerisch-Tschechischen Hochschulagentur übernommen.

Zum Thema:

„Grundrechte in der EU – gibt’s doch gar nicht, oder?“ Dass dieser Satz nicht so ganz richtig ist, musste der EuGH in einem langen Entwicklungsprozess (unter drängendem Mitwirken einiger Mitgliedstaaten) anerkennen. Mit dem Verweis auf die Grundrechtscharta im Vertrag von Lissabon wurden 2010 zum ersten Mal Grundrechte für fast das gesamte Gebiet der Europäischen Union verbindlich festgeschrieben. Die Achtung der Grundrechte gerade auch auf europäischer Ebene trägt entscheidend zum Individualrechtsschutz und zu einer Erweiterung des persönlichen Freiheitsraumes jedes Unionsbürgers bei und hilft, das Gefühl der Machtlosigkeit gegenüber Brüssel abzumildern. Ergänzt wird dieser Schutz seit 70 Jahren durch die EMRK, die in den letzten Jahren vor neue Herausforderungen gestellt wurde – ein weiterer Grund, sich über das Dreiecksverhältnis zwischen EU-Europarat-Mitgliedstaaten und ihren jeweiligen Gerichten sowie mögliche Spannungen und Reibungsverluste, aber auch Verbesserungen beim Individualrechtsschutz Gedanken zu machen.

Das Seminar wird zum einen die theoretischen Grundlagen und die historische Entwicklung des Grund- und Menschenrechtsschutzes innerhalb der EU, zum anderen die materiellen Gehalte einzelner in der Grundrechtscharta enthaltener Grundrechte im Vergleich der Rechtsprechung des EuGH, der Verfassungstraditionen verschiedener Mitgliedstaaten und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur EMRK behandeln. Ein Fokus liegt auf den aktuellen Herausforderungen dieser Systeme durch Klimawandel, Migration, Populismus, Digitalisierung, Krieg und politische Verschiebungen, wie den Brexit.

Es ergänzt damit die Vorlesungen zu den internationalen Bezügen des Staatsrechts ebenso wie die zu den Grundlagen des Europarechts und zum Völkerrecht. Diese Bereiche nehmen wegen der zunehmenden europäischen Verflechtung auch des einfachen nationalen Verwaltungshandelns stark an Bedeutung zu und sind erwiesen examensrelevant.

Die Beschäftigung mit den Grundrechten baut auf dem innerstaatlichen Verständnis der Grundrechte auf, zeigt aber gleichzeitig eingängig die Funktionsweise des europäischen Rechts, und ist damit in zweierlei Hinsicht prüfungsrelevant. Durch einen Blick über den Tellerrand weg von rein deutschen Grundrechtssachverhalten und dem Vergleich von Überlegungen, die in verschiedenen Ländern dazu angestellt werden, lernt man viel über das eigene Recht dazu. Das macht die eigentliche Faszination des rechtsvergleichenden und europarechtlichen Arbeitens aus, in die Teilnehmenden hineinschnuppern können.

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Bayreuther Studierende (+ 10 Prager Studierende + 6 Oberseminararbeiten) begrenzt.

Die Bearbeitungszeit für die Seminararbeiten beträgt 6 Wochen.

Die Vergabe der individuellen Themen erfolgt ab 13.02.2023 zu einem frei wählbaren Zeitpunkt; ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Bearbeitungszeit.

Vor der Bearbeitung findet ebenfalls am 13.02.2023 um 12.00 Uhr eine ca. 1-stündige Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und die Anforderungen an eine Seminararbeit statt. Die Teilnahme hieran ist – wie auch an den übrigen Seminarveranstaltungen – verpflichtend.

Außer der schriftlichen Ausarbeitung (max. 15 Seiten) stellt jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin das bearbeitete Thema während der Seminarfahrt in einem 15-20-minütigen Referat vor und zur anschließenden Diskussion.

Anmeldung ab 26.01.2023 über cmlife.

Bei Fragen und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an oer3@uni-bayreuth.de

Hier finden Sie die Ankündigung als pdf.

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