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RECHTS- UND WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Lehrstuhl für Öffentliches Recht III – Prof. Dr. Eva Julia Lohse

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Allgemeine Informationen zu den Schwerpunktsklausuren

Donnerstag, den 7.2.2019

Zur Vorlesung "Theorie der Menschenrechte":

1. Die Fragen in der Klausur beziehen sich auf die Texte und Folien, die Gegenstand dieser Vorlesung waren.

2. Es gibt eine kurze "Wissens-"Frage ("Erklären Sie folgende Begriffe/Nennen Sie Kriterien für/...) und eine "Aufsatz"-Frage ("Nehmen Sie kritisch Stellung zu folgender Aussage/Setzen Sie folgende Zitate in Zusammenhang vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Diskussion zu...").

3. Bei beiden Aufgaben besteht eine Wahlmöglichkeit. Bitte jeweils nur eine Aufgabe erarbeiten (es gibt keine Bonuspunkte)!

4. Zugelassene Hilfsmittel sind: Gesetzessammlung zum Völkerrecht (dtv-Beck, C.F.Müller oder Sartorius II), Grundgesetz, AEUV, EUV, EU-Grundrechtecharta, EMRK. Zusätzlich wird über E-Learning eine pdf-Datei mit zugelassenen philosophischen Texten verteilt, die Sie ausgedruckt in die Prüfung mitbringen dürfen als Argumentationshilfe. Sollte es Probleme beim Herunterladen und Ausdrucken geben, geben Sie mir bitte Bescheid!

6. Es gelten die üblichen Kommentierungsregeln.

Zur Vorlesung "EMRK":

1. Die Fragen in der Klausur beziehen sich auf die Entscheidungen und Folien, die Gegenstand dieser Vorlesung waren. Ebenso auf die Übungsfälle, die in der Vorlesung besprochen wurden.

2. Geprüft wird ein Fall zum materiellen Recht der EMRK (keine Zulässigkeitsprüfung vor dem EGMR) und 1-2 Zusatzfragen auch zu prozessualen Fragestellungen und/oder der Verknüpfung von EMRK-nationalem Recht-Unionsrecht.

3. Es besteht keine (!) Wahlmöglichkeit.

4. Zugelassene Hilfsmittel sind: Gesetzessammlung zum Völkerrecht (dtv-Beck, C.F.Müller oder Sartorius II), Grundgesetz, AEUV, EUV, EU-Grundrechtecharta, EMRK. Die Verfahrensordnung des EGMR ist zugelassen, aber nicht erforderlich.

6. Es gelten die üblichen Kommentierungsregeln.

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